Strafaktenforensik
Fehler im Ermittlungsverfahren aufdecken
Die Strafaktenforensik befasst sich mit der Identifikation und Aufdeckung inhaltlicher sowie formeller Fehler und Fehlentwicklungen in Strafakten. Sie ist ein mehrstufiger Prozess, in dessen Verlauf sämtliche behördlichen Ermittlungsschritte kritisch überprüft werden, und umfasst die Bereiche der Beweiserhebung, Beweisverwertung sowie der kriminalistischen Verdachtsschöpfung und Verdachtskonkretisierung.
In Strafverfahren arbeiten Staatsanwaltschaften eng mit der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden zusammen. Die Erfahrung zeigt, dass sie sich dabei häufig auf die kriminalistische Expertise der Polizei stützen und in der Regel den darauf basierenden Feststellungen und Schlussfolgerungen in der Ermittlungsakte folgen.
Allerdings birgt der oft lange Weg der Beweisführung selbst für erfahrene Kriminalisten zahlreiche Stolperfallen. Nach unseren Recherchen weisen 87 % der Strafakten Fehler auf, die bereits in der frühen Phase der Ermittlungen entstehen.
Dabei handelt es sich häufig um:
- lückenhafte Spurensicherung
- mangelhafte Spurendeutung
- lediglich oberflächliche Vernehmungen (zumeist Erstvernehmungen)
- insgesamt fehlerbehaftete Tatortarbeit
- offensichtlich mangelnde Kommunikation unter den eingesetzten Beamten der unterschiedlichen Dienststellen wie Streifenbesatzung des Wach-und Wechseldienstes, Kriminalwache, unterstützende Kräfte anderer örtlicher Stellen (BuPo), Kräfte einer eigens eingerichteten Kommission (bspw. Mordkommission)
- Missachtung von Polizeidienstvorschriften zur Einsatzbewältigung (insb. PDV 100) und damit einhergehender fehlerbehafteter Priorisierung von polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen
Alle Ermittlungsschritte in einem Strafverfahren müssen sich in der Strafakte (Ermittlungsakte) widerspiegeln. Die Führung einer Strafakte nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erfordert ein hohes Maß an kriminalistischer und strafrechtlicher Kompetenz sowie ausgeprägte persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten. Sie ist daher eine anspruchsvolle Aufgabe, die zwangsläufig auch fehleranfällig ist.
Die Strafaktenforensik dient dazu, solche Fehler zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, die nachvollziehbar zu falschen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Tat, möglicher Täter oder Tatzusammenhänge führen und damit die Fairness eines Strafverfahrens beeinträchtigen können. Sie übernimmt dabei die Funktion einer objektivierenden Instanz.
Die gewonnenen Erkenntnisse können die Prozessstrategien aller Beteiligten maßgeblich beeinflussen und zu einer sachgerechteren Urteilsfindung beitragen.